§ 59 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde B. vom 25. September 2019 / 14. Oktober 2020; siehe ferner auch § 13 Abs. 3 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde B. vom 25. September 2019 / 14. Oktober 2020). Diesbezüglich fällt auf, dass die verwirklichten Grünflächen weit davon entfernt sind von dem, was am 30. Oktober 2017 einmal bewilligt worden war. Von den ursprünglich projektierten und bewilligten Grünflächen und den zahlreichen Bäumen (Plan "Umgebung / Variante 2", Nr. 16-002-11, 1:200, vom 31. Mai 2017;