Für die Beurteilung von Bedeutung ist vorab, dass mit der Baubewilligung vom 30. Oktober 2017 gestützt auf § 67a BauG bereits zwölf Parkfelder im Unterabstand zu den Kantonsstrassen bewilligt wurden. Über § 67a BauG wurden auch die Hartflächen zwischen den Längsparkfeldern entlang der K bbb, L, und der internen Erschliessung bewilligt (Baubewilligung vom 30. Oktober 2017, III/B1g und III/B/6 i.V.m. Zustimmung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen vom 19. September 2017 sowie Plan "Umgebung / Variante 2", Nr. 16-002-11, 1:200, vom 31. Mai 2017).