Daran ändert nichts, dass der Kreuzungsbereich mit dem heutigen Kreisel erst vor einigen Jahren angepasst bzw. ausgebaut wurde. Dies schliesst nicht aus, dass es (wenn auch derzeit nicht absehbar) dereinst zu einem weiteren Ausbau kommen könnte, welcher sowohl die K aaa, C, als auch die K bbb, L, betrifft. Dass die Vorinstanz bezüglich der Parkfelder im Unterabstand zu den beiden Kantonsstrassen eine Gesamtwürdigung als notwendig erachtete, ist nicht zu beanstanden.