Dem Argument, wonach es beim Öffnen der Autotüren der parkierten Fahrzeuge gegenüber Benutzern des Trottoirs zu einer potentiellen Beeinträchtigung kommen könne, sei die Beschwerdeführerin begegnet, indem sie auf dem 0.70 m breiten Streifen zwischen Trottoir und Parkfeldern eine Hecke gepflanzt habe, die ein Öffnen der Autotüre auf das Trottoir hinaus verhindere. Die Vorinstanz habe nicht beurteilt, ob die Hecke ihren Zweck erfülle oder ob das tatsächlich berechtigte aktuelle Interesse einen Abstand von 80 cm verlange. Darin liege eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (zum Ganzen: Beschwerde, S. 12 ff.). Hinsichtlich der Parkfelder entlang der C erachtet es die Beschwerdeführe-