Bezüglich der Parkfelder entlang der L bringt die Beschwerdeführerin im Speziellen vor, die Parkfelder seien durchgehend in einem Abstand von 0.70 m zur Strassenparzelle realisiert worden (anstatt in einem Abstand von minimal 80 cm und mehr, wie im bewilligten Plan vorgesehen). Dem Argument, wonach es beim Öffnen der Autotüren der parkierten Fahrzeuge gegenüber Benutzern des Trottoirs zu einer potentiellen Beeinträchtigung kommen könne, sei die Beschwerdeführerin begegnet, indem sie auf dem 0.70 m breiten Streifen zwischen Trottoir und Parkfeldern eine Hecke gepflanzt habe, die ein Öffnen der Autotüre auf das Trottoir hinaus verhindere.