Die Parkfelder, die sich baulich in Sickersteinen dokumentierten, könnten jederzeit ohne grossen Aufwand entfernt werden (zum Ganzen: Beschwerde, S. 8 ff.). Bezüglich der Parkfelder entlang der L bringt die Beschwerdeführerin im Speziellen vor, die Parkfelder seien durchgehend in einem Abstand von 0.70 m zur Strassenparzelle realisiert worden (anstatt in einem Abstand von minimal 80 cm und mehr, wie im bewilligten Plan vorgesehen).