4. 4.1. Von den 28 im Unterabstand zu den Strassen erstellten Parkfeldern sind zunächst die im Plan "Umgebung / Definitive Ausführung" vom 4. Dezember 2019 bezeichneten Parkfelder PP01 und PP02 sowie PP29 und P30 – P32 auszublenden. Diese sechs Parkfelder sind (gestützt auf § 67a BauG) als bereits bewilligt zu betrachten (vgl. zum Ganzen: Baubewilligung vom 30. Oktober 2017, III/B/1g und III/B/6 i.V.m. Plan "Umgebung / Variante 2" vom 31. Mai 2017 sowie angefochtener Entscheid, S. 5). Verfahrensgegenstand bilden die übrigen 22 im Strassenunterabstand erstellten Parkfelder sowie die Stützbaute (Steinquader entlang der C).