Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe total 40 Pflichtparkfelder erstellt, welche ohne jegliche Anpassungen in Betrieb genommen werden könnten, wenn eine Enteignung erfolge. Dazu gilt jedoch festzuhalten, dass die im vor Verwaltungsgericht eingereichten Plan "Pflichtparkplätze überlagert", Nr. 16-002.12.01, vom 9. September 2021 (Beschwerdebeilage 21) mit oranger Farbe eingetragenen Parkfelder nicht real erstellt bzw. markiert sind. Tatsächlich erstellt sind lediglich 26 der als Pflichtparkfelder bewilligten Parkfelder. - 16 -