Bei der Erstellung der Parkfelder wich die Beschwerdeführerin vom bewilligten Parfeldkonzept ab. Sie erstellte insgesamt 54 Parkfelder. Von den 38 Pflichtparkfeldern gemäss Plan "Umgebung (Pflichtparkplätze / Grünfläche)" vom 5. April 2019 baute sie nur deren 26, und zwar die im Plan "Umgebung / Definitive Ausführung" vom 4. Dezember 2019 als PP03 – PP25, PP28, P35 und P36 bezeichneten Parkfelder (wobei die letzteren beiden – im Vergleich zu den im Plan "Umgebung [Pflichtparkplätze / Grünflächen]" vom 5. April 2019 als P29 und P30 bezeichneten Parkfelder – um rund 1.40 m in Richtung Westen geschoben wurden).