Nicht als Pflichtparkfelder galten die zwölf weiteren im Plan ersichtlichen Parkfelder, welche im Unterabstand zu den Kantonsstrassen (K aaa, C bzw. K bbb, L) liegen und das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, auf Basis des Plans "Umgebung / Variante 2", Nr. 16-002-11, 1:200, vom 31. Mai 2017 am 19. September 2017 (vom Gemeinderat eröffnet mit der Baubewilligung vom 30. Oktober 2017) gestützt auf § 67a BauG genehmigt hatte.