Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass der Gemeinderat in der rechtskräftigen Baubewilligung vom 11. Juni 2019 vielmehr erörtert hatte, die mit der Projektänderung geplanten zwei zusätzlichen Hotelzimmer (à zwei Betten) erforderten zwei zusätzliche Parkfelder (Baubewilligung vom 11. Juni 2019, II/1c sowie III/3 i.V.m. Parkplatznachweis vom 5. April 2019). Diese Beurteilung des Gemeinderats ist richtig (siehe auch Tabelle 1 der VSS- Norm SN 640 281 sowie Parkplatznachweis vom 5. April 2019), weshalb auch hier kein Grund besteht, auf die rechtskräftige Baubewilligung zurückzukommen (§ 37 VRPG).