Massgebend für die Ermittlung des Parkfeldangebots für Restaurants gemäss der VSS- Norm SN 640 281 seien somit wie bisher die Sitzplätze in den Innenräumen ohne allfällige Gartenwirtschaften (Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, BVURA13.899 vom 5. Juni 2014, Erw. 5.1 mit Hinweis auf Forschungsbericht Nr. 1104 "Parkplatzbedarf und -angebot für Personenwagen" [Forschungsauftrag VSS 2000/366] vom Oktober 2014). Diese Erläuterungen erscheinen überzeugend und schlüssig. Bezogen auf den vorliegenden Fall besteht jedenfalls kein Anlass, dies anders zu sehen.