Ausgegangen werde dabei von der Anzahl Sitzplätze, wie sie nach der alten VSS- Norm SN 640 290 zu ermitteln gewesen sei, was mangels einer anderslautenden Präzisierung für die Annahme spreche, dass der Begriff "Sitzplatz" unverändert geblieben sei. Auch sonst ergebe sich aus dem Bericht nicht, dass bei der Berechnung des Bedarfs an Parkfeldern für Restaurants neben den nach wie vor relevanten Innenplätzen nun auch die Sitzplätze von allfälligen Gartenwirtschaften zu berücksichtigen seien. Massgebend für die Ermittlung des Parkfeldangebots für Restaurants gemäss der VSS- Norm