Ausgehend vom Wortlaut der VSS-Norm SN 640 281 könnte deshalb die Ansicht vertreten werden, bei der Berechnung des Parkfeldbedarfs für Restaurants müssten alle Sitzplätze, d.h. die Innen- und die Aussensitzplätze, berücksichtigt werden. In einem Entscheid vom 5. Juni 2014 erörterte das BVU, Rechtsabteilug, dazu jedoch, dass eine solch rein grammatikalische Interpretation zu einer bedeutsamen Änderung der bisherigen Regelung führen würde, was in den Materialien zur VSS-Norm SN 640 281 begründet und erläutert werden müsste. Dem sei jedoch nicht so. Zwar - 13 -