Die genannte VSS-Norm SN 640 290 ist im vorliegenden Fall nicht mehr massgebend. Die neuere, vorliegend relevante VSS-Norm SN 640 281 bestimmt nach wie vor, dass der Parkfeldbedarf bei Restaurants anhand der Anzahl Sitzplätze zu ermitteln ist (VSS-Norm SN 640 281, Ziffer 7.1 und Tabelle 1). Eine Präzisierung betreffend Nichtanrechenbarkeit von Sitzplätzen in Gartenwirtschaften enthält sie dagegen nicht mehr explizit. Ausgehend vom Wortlaut der VSS-Norm SN 640 281 könnte deshalb die Ansicht vertreten werden, bei der Berechnung des Parkfeldbedarfs für Restaurants müssten alle Sitzplätze, d.h. die Innen- und die Aussensitzplätze, berücksichtigt werden.