Der Gemeinderat beurteilte in der Baubewilligung auch die Frage, ob für die Gartenwirtschaft zusätzliche Pflichtparkfelder erforderlich sind; er verneinte dies, wobei er in seinen Erwägungen u.a. auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts (WBE.2008.282 vom 1. Juli 2009) referenzierte und (zu Recht) davon ausging, dass es weit weniger Aussen- als -9-