Diesen Ausführungen kann in mehrfacher Hinsicht nicht gefolgt werden: Zum einen lässt sich der Baubewilligung vom 11. Juni 2019 entnehmen, dass u.a. auch die Gartenwirtschaft Gegenstand der Projektänderung bildete und damals bewilligt wurde; ihr Standort war im gleichzeitig genehmigten Plan "Umgebung (Pflichtparkplätze / Grünfläche)", Nr. 16-002-06.11, 1:200, vom 5. April 2019 eingetragen (Bereich "Playland/ Gartenwirtschaft"). Der Gemeinderat beurteilte in der Baubewilligung auch die Frage, ob für die Gartenwirtschaft zusätzliche Pflichtparkfelder erforderlich sind;