11. Juni 2019 gemacht. Die Anzahl der erforderlichen Pflichtparkfelder sei auf minimal 33 Pflichtparkfelder festzulegen (Beschwerde, S. 4 f.). 2.1.3. Der Gemeinderat hält an seiner bisherigen Auffassung, wonach die am 11. Juni 2019 bewilligte Gartenwirtschaft/Playland keine zusätzlichen Parkfelder erfordere, fest (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat).