Die Nutzung des Restaurants beziehungsweise des Hotels ist spätestens sechs Monate nach Eröffnung dieses Entscheids entsprechend der vorhandenen Anzahl der Pflichtparkplätze zu reduzieren, bis der Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Pflichtparkplätze erbracht ist. Die Bauherrschaft hat dem Gemeinderat B. innert sechs Monaten nach Eröffnung dieses Entscheids das Konzept dieser Nutzungseinschränkung vorzulegen.