2. a) Die Verfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen) vom 17. März 2020 sowie die entsprechenden Bestimmungen des Protokollauszugs des Gemeinderats B. vom 30. März 2020 werden aufgehoben und durch die nachfolgenden Bestimmungen 2. b) bis 2. f) ersetzt. b) Das Gesuch um nachträgliche Bewilligung der ohne beziehungsweise in Abweichung der Baubewilligung erstellten Parkplätze PP 33–34, PP 37–38 und PP 37–54 (Nummerierung gemäss Umgebungsplan Nr. 16-002-12.01, Definitive Ausführung M. 1:200 vom 4. Dezember 2019) sowie der Stützbaute wird abgewiesen.