3.2. Mit Verfügung vom 17. März 2020 wies das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, das Baugesuch der A. AG vom 6. Februar 2020 ab und verfügte einen Rückbau der in Abweichung von der Baubewilligung vom 30. Oktober 2017 erstellten Parkplätze bzw. deren Ausführung gemäss der kantonalen Zustimmung vom 19. September 2017 und der Baubewilligung vom 30. Oktober 2017. Des Weiteren ordnete das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, einen Rückbau der ohne Baubewilligung erstellten Stützbaute (Terrainanpassung mit Steinblöcken) an. Die Rückbaufrist wurde auf zwei Monate nach Rechtskraft des kommunalen Entscheids festgelegt.