Von den neu erforderlichen 48 Pflichtparkfelder müssten mindestens 70 % und maximal 90 % erstellt werden (Standorttyp D). Gemäss der Parkplatzberechnung vom 5. April 2019 würden mit den beiden zusätzlichen Hotelzimmern 79 % der Pflichtparkfelder (= 38 Parkfelder) erstellt. Darin nicht enthalten seien die zusätzlichen zwölf Parkfelder im Strassenunterabstand (insgesamt 50 Parkfelder). Die benötigte Anzahl Parkfelder könne somit auch mit den zwei zusätzlichen Hotelzimmern eingehalten werden.