Für die Monate Juli bis September 2021 entrichtete er ebenfalls je Fr. 300.00, jedoch wiederum erst nachträglich am 15. September 2021 (zwei Tage vor Einreichung der Beschwerde). Seit Oktober 2021 überweist er der Kindsmutter regelmässig kurz nach Monatsbeginn jeweils Fr. 300.00.