Der Stellungnahme wurde die Kopie eines E-Banking-Dauerauftrages an die Kindsmutter über Fr. 300.00 beigelegt (MI-act. 427). Im Rahmen der Beschwerde räumt der Beschwerdeführer ein, er habe seiner Verpflichtung zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen "nicht immer pünktlich" nachkommen können, da er 2020 und 2021 teilweise arbeitslos gewesen und zeitweise auch von der Sozialhilfe unterstützt worden sei (act. 18).