Weiter führte der Beschwerdeführer in der Stellungnahme vom 25. Juni 2021 aus, er überweise seit Mai 2021 einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von jeweils Fr. 300.00 und habe einen Dauerauftrag bei der Bank errichtet. Wie hoch der künftige Unterhaltsbeitrag sein werde, werde noch durch die KESB zu entscheiden sein (MI-act. 411). Der Stellungnahme wurde die Kopie eines E-Banking-Dauerauftrages an die Kindsmutter über Fr. 300.00 beigelegt (MI-act. 427).