Hinzu kommen die erwähnten zwei Videos, die keine Datumsangabe enthalten, jedoch gemäss Angaben des Beschwerdeführers vom 3. oder 4. Juli 2021 stammen, als er zusammen mit seinem Sohn im Spital übernachtet habe (act. 17). Jedenfalls aus dem ersten der beiden Videos (IMG_3989) ist ersichtlich, dass das Kind den Beschwerdeführer kennt, ihm vertraut und seine Nähe sucht. Gleiches gilt für einen Teil der Fotos. Der Beschwerdeführer hält zur eingereichten Dokumentation generell fest, er habe nicht von jedem Besuchstag Fotos gemacht (act.