Seine frühere Rechtsvertreterin legte ihr Mandat am 7. Mai 2021 "aufgrund unüberbrückbarer sprachlicher Probleme" nieder (MI-act. 380). Weiter war der Beschwerdeführer nach seiner Einreise in die Schweiz offenbar zunächst arbeitslos (MI-act. 192) und verfügte dann ab März 2018 über eine Temporärstelle als Reinigungsmitarbeiter (MI-act. 199, 222, 243, 245, 261). Eine anschliessende Stelle als Gerüstbauer scheint er im April 2019 verloren zu haben, worauf er bis Dezember 2020 Arbeitslosentaggelder bezog (MI-act. 365; vgl. MI-act. 267, 300, 330, 371). Von März bis und mit Mai 2021 bezog er Sozialhilfe im Umfang von insgesamt von Fr. 4'572.00 (MI-act. 367, 398).