Am 26. Juni 2020 heiratete der Beschwerdeführer in der Türkei die in Deutschland wohnhafte deutsche Staatsangehörige D. (heute E.; geb. 1985; MI-act. 291, 373, 375, 410). Mit Schreiben vom 28. September 2020 gewährte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung (MI-act. 297 ff.). Dieser nahm mit E-Mail vom 1. Oktober 2020 Stellung und bestätigte, dass er seit dem Vorjahr nicht mehr mit C. zusammenlebe (MI-act. 300).