Das Rechtsüberholen auf der Autobahn, wo hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, stellt dabei eine erhöht abstrakte Gefährdung dar. Begründet wird dies mit der Gefahr von Fehlreaktionen der korrekt fahrenden Lenker, die durch die von rechts nahenden Fahrzeuge hervorgerufen werden können, wie beispielsweise brüskes Bremsen, wenn sie überraschend rechts überholt werden oder unvermitteltes Ausweichen, wenn sie selber gerade dazu ansetzen wollten, auf die rechte Spur zu wechseln (BGE 142 IV 93, Erw. 3.2 mit Hinweisen; 126 IV 192, Erw. 3). Ausnahmen vom Verbot des Rechtsüberholens auf Autobahnen sind in Art.