Der Beschwerdeführer fuhr am 23. Juni 2020 in Dättwil AG, Autobahn A1, um ca. 13.50 Uhr, mit seinem Motorrad auf dem Überholstreifen und schwenkte, nachdem er auf die Polizei mit neutralem Dienstfahrzeug aufgeschlossen war, auf dem Gemeindegebiet Baden-Dättwil nach rechts auf den Normalstreifen aus und erhöhte sogleich die Geschwindigkeit sukzessiv. Er fuhr rechts vorbei und bog wieder auf den Überholstreifen (vgl. rechtskräftiger Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 11. September 2020).