2. Am 29. September 2021 übermittelte die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft Kopien der angeforderten Strafakten zum Vorfall vom 25. April 2020 in Diepflingen. 3. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und erstattete die Beschwerdeantwort, worin es unter Verweis auf den angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragte. 4. Das Strassenverkehrsamt verzichtete mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 auf eine Stellungnahme und beantragte ebenfalls die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.