Gutgeheissen wurden die Auskunftsbegehren des Beschwerdeführers hinsichtlich aller von der HGK FHNW über ihn bearbeiteten Personendaten einschliesslich der durch den Betrieb der Applikation G-Suite angelegten Datenprotokolle, insbesondere einen Auszug aus dem Log betreffend Zugänge zum Konto des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit dem Vorfall "Zugang sämtlicher HyperWerk-Angehöriger" (Zeitraum: ca. Juni 2018, festgestellt am 25. Juni 2018) und "Sperrung des Accounts" (Zeitraum: 8. Mai 2019 bis 19. Juni 2019), soweit diese Daten noch vorhanden sind (vgl. angefochtener Entscheid, Erw. 4.3).