2020), das den Umgang mit den von der Schule herausgegebenen Schlüsseln regelt und transparent über die Erstellung von Schlüsselprotokollen sowie die Registrierung der Zutrittsdaten während eines bestimmten Zeitraums und für einen eng umschriebenen Zweck informiert (Vorakten BK 20.003, Reg.-Nr. 3, Beilage 14). Die Zutrittsdaten des Beschwerdeführers aus den Jahren 2016 bis 2019 sind längst gelöscht und es ist nicht ersichtlich, inwiefern sich die damalige allenfalls widerrechtliche Datenbearbeitung oder das im vorinstanzlichen Verfahren mit der Duplik der FHNW eingereichte Schlüsselprotokoll vom 11./12. Februar 2019 (Vorakten BK 20.003, Reg.-Nr.