der Parteivorträge nicht vollends klar ist, ob und welche Daten die HGK FHNW mit Bezug auf die Applikation G-Suite (Google Workspace) bearbeitet hat, lässt sich auch nicht zuverlässig beurteilen, ob das IT-Reglement als Rechtsgrundlage für eine allfällige Datenbearbeitung ausreichte. Insofern lässt sich eine widerrechtliche Datenbearbeitung beim derzeitigen Aktenstand in diesem Punkt weder nachweisen noch ausschliessen.