Allerdings wurde dieses Reglement erst am 13. Januar 2020 verabschiedet, weshalb es von vornherein keine Rechtsgrundlage für entsprechende Datenbearbeitungen in den Vorjahren 2016 bis 2019 bieten kann. Sofern es in diesem Zeitraum keine vergleichbare Rechtsgrundlage für die Erstellung von Schlüsselprotokollen gab, wäre insoweit eine widerrechtliche Datenbearbeitung anzunehmen.