2.2.2.1 vorne), bieten weder das Datenschutzreglement FHNW noch das IDG oder das IDAG als formelles Datenschutzrecht die erforderliche rechtliche Grundlage für die Bearbeitung von konkreten Personendaten. Dafür bedarf es materiellen Datenschutzrechts mit Normen, welche die Bearbeitung von bestimmten Daten und den Umgang damit im Einzelnen regeln.