Um herauszufinden, ob seine Personendaten rechtskonform bearbeitet würden, habe der Beschwerdeführer sodann mehrfach Auskunft über die Rechtsgrundlagen der Datenbearbeitung verlangt. Diese Rechtsgrundlagen habe die HGK FHNW dem Beschwerdeführer während des gesamten vorinstanzlichen Verfahrens nie zukommen lassen. Es sei deshalb davon auszugehen, dass für die Bearbeitung von besonders schützenswerten - 15 -