die Grundsätze der Datenbearbeitung (in den Ziff. 4, 5, 7, 8, 10 und 11) und bezweckt dadurch den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die an der FHNW Daten bearbeitet werden (vgl. Ziff. 1 Datenschutzreglement FHNW) und deren Rechte im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung in Ziff. 6 umschrieben werden. Mit Ausnahme des in Ziff.