Formelles Datenschutzrecht ist oft in einem speziellen Erlass (einem Datenschutzgesetz) enthalten, welches als Rahmengesetz grundsätzliche Fragen der Datenbearbeitung, nicht aber das konkrete Datenbearbeiten selbst regelt. Normen zur konkreten Datenbearbeitung finden sich dagegen im materiellen oder bereichsspezifischen Datenschutzrecht, das bestimmte Formen oder Zwecke der Datenbearbeitung erlaubt, einschränkt oder verbietet (EVA MARIA BELSER/HUSSEIN NOUREDDINE, Datenschutzrecht, Bern 2011, S. 414 ff.).