3. Alles unter o./e. Kosten- und Entschädigungsfolgen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht liess A. beantragen, es sei ihm die "integrale" unentgeltliche Rechtspflege unter Einsetzung von Dr. Tobias Fasnacht, Rechtsanwalt, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen und es seien die Akten in der Angelegenheit BK FHNW Nr. 20.003 (inkl. 20.012) und 20.010 beizuziehen.