f. Die Parteikosten von insgesamt CHF 6'289.23 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) werden der HGK FHNW auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtsvertretung wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Fasnacht für seinen Aufwand als unentgeltlicher Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit CHF 6'289.23 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) aus der Kasse der BK FHNW entschädigt. 2. Eventualiter sei der Entscheid der BK FHNW vom 9. Juli 2021 aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, im Sinne der Erwägungen neu zu entscheiden.