d. Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtspflege und für das Verfahren BK 20.003 (inkl. 20.012) die unentgeltliche Rechtsvertretung gewährt. e. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'200.00 werden der HGK FHNW auferlegt. -7-