11. Mit Verfügung vom 15. Januar 2021 sistierte die Präsidentin der BK FHNW sämtliche bei der BK FHNW hängigen Verfahren von A. bis zum Vorliegen der Prüfungsresultate. Nachdem A. die Bachelorprüfung bestanden hatte, wurde er mit Präsidialverfügung der BK FHNW vom 5. Februar 2021 aufgefordert, zur Weiterführung oder zum Rückzug jedes seiner hängigen Verfahren Stellung zu nehmen. Für eine Weiterführung von Verfahren sei insbesondere ein noch aktuelles Rechtsschutzinteresse zu begründen. 12. Mit Eingabe vom 30. April 2021 beantragte A. die Weiterführung des Verfahrens BK 20.003. 13. Am 9. Juli 2021 fällte die BK FHNW den folgenden Entscheid: