dem Vorfall "Zugang sämtlicher HyperWerk-Angehöriger" (Zeitraum: ca. Juni 2018, festgestellt am 25. Juni 2018) und "Sperrung des Accounts" (Zeitraum: 8. Mai 2019 bis 19. Juni 2019). 2. Eventualiter zu Ziffer 1 sei festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin ihren Auskunftspflichten gemäss Ziffer 1 nicht nachgekommen ist und in welchem Umfange die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Personendaten hätte zur Verfügung stellen müssen.