4. Es ist festzustellen, dass sämtliche Bearbeitungen von Personendaten der FHNW an der HGK FHNW in Münchenstein stattfinden, und somit dem IDG SGS 162 unterstehen. Eventualiter sei festzustellen, unter welche Gesetzgebungen allfällig davon nicht betroffene Bodenbearbeitungen [recte wohl: Datenbearbeitungen] fallen. 5. Aufgrund der finanziellen Situation des Beschwerdeführers ist diesem die unentgeltliche Rechtspflege zu genehmigen. Entsprechende Offenlegung ist in den Verfahren BK 19.014 und BK 19.021 bereits erfolgt.