Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Mit Schreiben vom 12. Juni 2019 ersuchte A. die Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK) der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) um vollständige Auskunft zu den Daten, die in den Datensammlungen der HGK FHNW über seine Person vorhanden seien, einschliesslich deren Herkunft, zum Zweck und gegebenenfalls zu den gesetzlichen Grundlagen der Datenbearbeitung sowie zu den Kategorien der bearbeiteten Personendaten, der an der Sammlung Beteiligten und der Datenempfänger. Dieses Auskunftsbegehren beantwortete der Direktor ad interim der HGK FHNW (nachfolgend: Direktor a.i.) mit Schreiben vom 12. Juli 2019.