Für die Erteilung der Baubewilligung ist allein die rechnerische Prognose relevant, nach welcher die Antennen mit ihren im Standortdatenblatt dargestellten Antennendiagrammen die Grenzwerte einhalten. Verzichtet werden kann weiter auf die Einholung eines Amtsberichts oder Gutachtens zur Frage, ob die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV gestützt auf die aktuelle, wissenschaftliche Studienlage gesetzes- und verfassungskonform sind. Die entsprechenden Verfahrens- bzw. Beweisanträge sind in antizipierter Beweiswürdigung abzuweisen.