Mit dem bisher angewendeten "worst-case"- Szenario würden adaptive Antennen folglich strenger beurteilt als konventionelle Antennen (Erläuterungen des BAFU vom 23. Februar 2021, S. 12). Entsprechend sei im Nachtrag zur Vollzugsempfehlung inzwischen nur mehr verlangt, dass die über einen Zeitraum von 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreite (Nachtrag des BAFU zur Vollzugsempfehlung, S. 12, 8, 10). Kurzzeitig könnten der Spitzenwert der Sendeleistung und die für die adaptive Antenne berechnete Feldstärke ein Mehrfaches betragen (Erläuterungen des BAFU vom 23. Februar 2021, S. 22).