1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-000904 vom 11. August 2021 sei aufzuheben. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Verfahrensanträge 3. Es sei ein Amtsbericht oder ein unabhängiges Gutachten einzuholen zu den Fragen, ob bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden können und ob bereits erfolgte Abnahmemessungen von in Betrieb genommenen Anlagen den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten entsprechen.