1. a) Die Beschwerde wird abgewiesen. b) Die Baubewilligung des Gemeinderats Q. vom 18. Mai 2020 wird im Sinne der Erwägungen mit folgender Auflage ergänzt: "Die C. wird verpflichtet, vor der definitiven Inbetriebnahme auch bei den OMEN 13 und 14 auf Parzelle ccc je eine Abnahmemessung durchführen zu lassen und den Beschwerdeführenden den dazu gehörigen Messbericht auszuhändigen." 2.